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Pressemitteilung 17/2021 vom DGB

Eine große Chance für mehr kommunikative Barrierefreiheit durch Gebärdensprache – der Ampel-Koalitionsvertrag!

Am 24.11.2021 haben die drei Parteien der Ampel-Koalition, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, den 177-seitigen Koalitionsvertrag unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ als Arbeitsgrundlage der neuen Bundesregierung für die 20. Legislaturperiode (2021–2025) vorgestellt. Aus Anlass des Welttags der Menschen mit Behinderungen veröffentlicht der Deutsche Gehörlosen-Bund seine Stellungnahme 06/2021: „Mehr kommunikative Barrierefreiheit durch Gebärdensprache wagen! Kommentar des Deutschen Gehörlosen-Bundes zum Koalitionsvertrag“. Den Inhalt der Stellungnahme fassen wir in dieser Pressemitteilung zusammen.

 

 

Der DGB hat die im Koalitionsvertrag behandelten Themen Behinderten- und Sprachpolitik analysiert und bewertet. Begrüßenswert sind u.a. die Ambitionen, die Barrierefreiheit in Angeboten des Bundestags und Bundesregierung in Gebärdensprache und mit Untertiteln weiter auszubauen, insbesondere in den Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden. Außerdem sollen das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeitet werden und Barrierefreiheit auch in der Privatwirtschaft verpflichtend werden. Besonders positiv bewertet der DGB die geplante Schaffung eines Bundeskompetenzzentrums u.a. für Gebärdensprache. Auch die automatische Genehmigung von Anträgen bei Integrationsamt binnen sechs Wochen von Antragsstellung könnte je nach Umsetzung richtungsweisend sein.

Kritisch sieht der DGB, dass beim Thema Minderheitensprachen die Deutsche Gebärdensprache nicht berücksichtigt wird. Die bisherige Einordnung als Kommunikationshilfe ist sinnvoll, aber bei weitem nicht ausreichend. Sie muss dringend als kulturelle Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen verankert werden.

Aktuelle wichtige Kernforderungen des DGB tauchen gar nicht im Koalitionsvertrag auf: Der Nationale Aktionsplan 3.0 zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention müsste dringend erneuert werden, ebenso sollte der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung beim Kanzleramt angesiedelt werden und das Telekommunikationsgesetz überarbeitet werden, um gleichberechtigten Zugang zu Telefon- und Notrufdiensten für gehörlose, taubblinde und andere Endnutzer/-innen sicherzustellen.

Der DGB freut sich auf die Zusammenarbeit mit den drei Regierungsparteien (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) und zwei Oppositionsparteien (CDU/CSU und Die Linke) sowie mit dem „Südschleswigschen Wählerverband“ (SSW), um die Lebenssituation von Gehörlosen und anderen Menschen mit Hörbehinderungen signifikant zu verbessern und mehr Fortschritt, mehr kommunikative Barrierefreiheit und mehr Gebärdensprache zu wagen.

Laden Sie die Stellungnahme 06/2021 hier (PDF) herunter.

Diese Pressemitteilung gibt es außerdem hier als PDF.

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