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Universität zu Köln: Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in Nordrhein-Westfalen

In NRW wurde im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales MAIS eine Studie zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in NRW durchgeführt. Diese Studie befasst sich auch mit der Lebenssituation taubblinder Menschen.

Klar geht aus der Studie hervor, dass Unterstützungsstrukturen für taubblinde Menschen weitgehend fehlen. Hierzu zählen Beratung, Rehabilitations- und Wohnangebote sowie ausreichend Assistenz. Taubblinde Menschen „benötigen eigentlich Assistenz, um Assistenz zu beantragen“ (S. 146), unser außerordentlich komplexes System unterschiedlichster Leistungsträger ist für taubblinde Menschen nicht zugänglich. Das Merkzeichen wird als wichtiger Schritt betrachtet, um der Erfassung des Personenkreises näher zu kommen, einen Bewusstseinswandel und besseres Verständnis in den komplexen Strukturen der vielen Leistungsträger zu erzielen (S. 221). Die unbefriedigende Situation hinsichtlich der dringend erforderlichen qualifizierten Assistenz wird präzise beschrieben. Auf die Notwendigkeit klarer finanzieller Regelungen und spezifischer Nachteilsausgleiche für taubblinde Menschen wird hingewiesen (s. 220). Der Personenkreis wird in der Studie für NRW auf ca. 1900 Personen geschätzt.

Verbände und Vereine weisen seit vielen Jahren auf die prekäre Lebenslage taubblinder Menschen hin. Wir begrüßen, dass das MAIS in NRW diese Studie in Auftrag gegeben hat und hoffen, dass nun bald konkrete Schritte zur schnellen Verbesserung der Situation unternommen werden.

Zur Studie: Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in Nordrhein-Westfalen

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