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Urteil: Kostenübernahme für Gebärdensprachkurse durch Krankenkasse noch nicht rechtskräftig
Am 1.3.2016 hatte das Sozialgericht Koblenz entschieden (Aktenzeichen S 14 KR 760/14), dass die Krankenkasse die Kosten für Gebärdensprachkurse übernehmen muss. Der Kläger ist 1998 geboren und an Neurofibromatose Typ II erkrankt.
Durch diese Krankheit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine vollständige Taubheit eintreten wird. Deshalb sei es wichtig, dass frühzeitig die Gebärdensprache erlernt wird, so das Gericht.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Krankenkasse Berufung eingelegt hat. Das Berufungsverfahren ist unter dem Aktenzeichen L Kr 63/16 beim Landes-Sozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz anhängig.