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Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2022.

Wie der bvkm berichtet, berücksichtigt die Neuauflage steuerrechtliche Änderungen, die zum 1. Januar 2023 aufgrund des Inflationsausgleichsgesetzes in Kraft getreten sind. Hierdurch wurde das Kindergeld für alle Kinder auf einheitlich 250 Euro pro Monat erhöht und der Kinderfreibetrag auf 3.012 Euro bzw. – bei zusammen veranlagten Eltern – auf 6.024 Euro angehoben. Die Änderungen, die sich durch das Steuerentlastungsgesetz rückwirkend für das Steuerjahr 2022 ergeben haben, sind ebenfalls berücksichtigt. Sie betreffen u. a. den Grundfreibetrag, der auf 10.347 Euro und die Werbungskostenpauschale, die auf 1.200 Euro gestiegen ist. Aktuelle Informationen gebe es darüber hinaus zum Kindergeldanspruch von Eltern, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben.

Zum kostenlosen Download Steuermerkblatt 2022/2023 auf der Website des bvkm (Rubrik „Recht & Ratgeber“).
Die gedruckte Version des Ratgebers kann bestellt werden.

(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen)

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Über uns

„Eltern beginnen immer am gleichen Punkt und alle müssen ganz persönlich denselben mühsamen Weg gehen. Sie gilt es aus gemeinsamer Verantwortung zu begleiten, da mit uns auch jemand gegangen ist.“

Peter Donath, Ehrenvorsitzender BGK

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Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.
Magdalena Stenzel
Carolinenstraße 10
01097 Dresden

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