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Gemeinnützigkeit
Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. ist zuletzt durch den Bescheid des Finanzamtes Dortmund West vom 17.12.2018 unter der Steuernummer 314/5704/4291 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Wir dienen den als besonders förderungswürdig anerkannten
gemeinnützigen Zwecken gemäß § 52 Abs. 2 Abgabenordnung: Förderung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung, sowie der Studentenhilfe.
Wir bestätigen, dass wir den zugewendeten Betrag ausschließlich und unmittelbar zu unseren satzungsgemäßen Zwecken verwenden werden. Dazu gehört insbesondere: Förderung der Erziehung und Bildunggehörloser Kinder und Jugendlicher, sowie die Information und Beratung von deren Eltern.
Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuermindernd geltend gemacht werden.
Bei Spendenbeträgen bis 200,- Euro genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ein Beleg der Überweisung an uns. Bei Beträgen von mehr als 200,- Euro erhalten Sie spätestens zu Beginn des folgenden Jahres von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung. Auf schriftliche Anforderung erhalten Sie eine Spendenbescheinigung auch bei kleineren Beträgen.
Für Ihre Zuwendungen danken wir Ihnen.