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Mitgliedschaft
Mitglied werden
Satzung - Stand November 2025
Eine Mitgliedschaft bei uns hat viele Vorteile – für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft.
Gegenseitige Unterstützung und Erfahrungsaustausch sind für unsere Mitglieder oft die größte persönliche Bereicherung.
Denn Familien mit gehörlosen Kindern wohnen häufig weit voneinander entfernt – passende Kontakte sind daher schwer zu finden.
Darüber hinaus stärkt jedes neue Mitglied im Bundeselternverband gehörloser Kinder unser Netzwerk.
Unser Auftreten in der Öffentlichkeit wird sichtbarer und die Chancen für unsere Kinder, faire Lebens- und Lernbedingungen zu erhalten, werden größer.
Mitglied werden können gem. Satzung § 4 (1) – (3):
- Vollmitglieder können Landeselternverbände, Elternbeiräte, Schulpflegschaften, Schulvereine, Fördervereine und dergleichen werden.
- Ordentliche Mitglieder können Eltern und Erziehungsberechtigte gehörloser und hörbehinderter Kinder als Einzelmitglieder werden. Die Eltern und Erziehungsberechtigten des gehörlosen oder hörbehinderten Kindes können auch im Rahmen einer Familienmitgliedschaft dem Verein beitreten. In diesem Fall gilt die gesamte Familie als ein ordentliches Mitglied.
- Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die als Einzelmitglied dem Verein beitreten und den in der Satzung niedergelegten Zweck fördern wollen.
Mitgliedsanträge und Fragen zur Mitgliedschaft gerne an: info@gehoerlosekinder.de
Beiträge
1. Vollmitglieder (Landeselternverbände, Elternbeiräte, Schulpflegschaften, Schulvereine, usw.)
40 € Jahresbeitrag bei Lastschrift / Dauerauftrag
50 € Jahresbeitrag auf Rechnung
2. Ordentliche Mitglieder (Familienmitgliedschaft).
40 € Jahresbeitrag bei Lastschrift / Dauerauftrag
50 € Jahresbeitrag auf Rechnung
3. Fördernde Mitglieder
50 € - 300 € unabhängig von Zahlungsart
Ein Antrag auf Beitragsermäßigung kann beim Vorstand gestellt werden.
Stimmrecht in der Mitgliederversammlung gem. Satzung § 8 (7):
- Stimmberechtigt sind die anwesenden Vollmitglieder und ordentlichen Mitglieder.
- Jedes Vollmitglied hat drei Stimmen und jedes ordentliche Mitglied eine Stimme.
- Ordentliche Mitglieder müssen bei der Wahl persönlich anwesend sein und können ihre Stimme auf andere Personen nicht übertragen. Vollmitglieder wählen durch ihre jeweiligen Vertreter. Ein ordentliches Mitglied darf gleichzeitig auch einen oder mehrere Vollmitglieder vertreten.
Wir sind vom Finanzamt für Körperschaften I (Berlin) als gemeinnütziger Verein anerkannt, der jährliche Mitgliedsbeitrag kann ebenso wie Spenden steuermindernd geltend gemacht werden.
Mitglieder erhalten bei unseren Tagungen einen Preisnachlass von 10 Prozent auf die Tagungskosten.
Mitglieder erhalten außerdem unseren monatlichen Newsletter.
Mitgliedern stellen wir auf Anfrage zahlreiche interessante Informationsschriften kostenlos zur Verfügung.
Bankverbindung:
Postbank FFm
IBAN: DE09 5001 0060 0509 5966 00
BIC: PBNKDEFF
Einmalige oder dauerhafte Spenden sind herzlich willkommen: https://gehoerlosekinder.de/spenden.html